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BAUVERMESSUNG

Die Bauvermessung dient der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. bewilligten Baumasse,
der Grenz- und Bauabstände sowie Bauhöhen.
 

  • Einrechnung der projektierten Gebäuden in das Baugrundstück

  • Grenzangaben

  • Absteckung von Projektachsen im Hoch und Tiefbau

  • Absteckung Profilstandort

  • Angabe Ausgangshöhen, Höhenüberwachung

  • Schnurgerüst mit Baufluchten

  • Aufnahme der fertiggestellten Bauten (Bestandteil der Amtlichen Vermessung)

  • Absteckung und Kontrolle von Bergbahnanlagen

 

 

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